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Schulcurriculum

Das Schulcurriculum für die nachfolgend aufgeführten Fächer basiert auf den allgemein gültigen Bildungsstandards, die vom Kultusministerium veröffentlicht wurden. Sie wurden von den Mitgliedern der einzelnen Fachkonferenzen erarbeitet. Die Fachcurricula stellen die Kompetenzen und Inhalte des Faches in den Jahrgangsstufen 1/2 und 3/4 dar. Sie sind für alle Lehrkräfte verbindlich.

 

Sie können die genauen Inhalte hier herunterladen:

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Schulprogramm Schulcurriculum.pdf
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Der Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat wird alle zwei Jahre gewählt.

Hier geht es zum Elternbeirat

 

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrer*innen, Eltern, (...) (Schulgemeinde) zusammenwirken. Sie berät in allen wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten.

Hess. Schulgesetz § 128 (1)

                

Der Förderkreis 

Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung durch Unterstützung pädagogischer, sozialer und kultureller Aufgaben der Wilhelm-Busch-Schule, ihrer Schüler*innen, deren Lehrer*innen und Erziehungsberechtigten. 

§2(1) Satzung des Förderkreises

Hier geht zum Förderkreis

 

Die aktuelle Vorsitzende des Fördervereins ist Frau Keller. Der Förderkreis fördert und finanziert die Einrichtung der Schüler*innenbücherei und den Ausbau im Bereich des Pausenhofs.

 

Zertifizierung

Die Wilhelm-Busch-Schule hat im Jahr 2011 das Teilzertifikat „Bewegung und Wahrnehmung“ im Rahmen der „Gesundheitsfördernden Schule“ erworben. Die „Gesundheitsfördernde Schule“ gehört zum Arbeitsfeld „Schule und Gesundheit“, einem eigenen Arbeitsfeld des Hessischen Kultusministeriums. Es bündelt alle Maßnahmen des Ministeriums, welche sich mit Gesundheit befassen. Zentrales Ziel der „Gesundheitsfördernden Schule“ ist die Steigerung von Bildungsqualität durch eine gesteigerte Gesundheitsqualität. Gesundheitsförderung wird zu einem eigenverantwortlichen Schulentwicklungsprozess, die Schulen sollen dadurch die Gesundheitsförderung in ihr Schulprogramm aufnehmen. Entsprechende Maßnahmen und Konzepte werden regelmäßig durch interne und externe Evaluation überprüft. 

Das Zertifikat besteht aus 4 Teilzertifikaten (Bewegung/ Ernährung/ Sucht- & Gewaltprävention/ individuelles Teilzertifikat, z.B. Verkehrserziehung). Der Zertifizierungsprozess, als Konzept der Qualitätssicherung mit erprobten Instrumenten, verbindlichen Standards und festgelegten Verfahren, versetzt die Schule in die Lage, den eigenen Entwicklungsstand zu reflektieren. 

Bei dem Erwerb des Teilzertifikats „Bewegung und Wahrnehmung“ müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Aufnahme der Bewegungsförderung in das Schulprogramm
  • Umsetzung in der Stundentafel
  • Teilnahme des gesamten Kollegiums an mindestens einer Fortbildung aus dem Themenbereich „Bewegung und Wahrnehmung“
  • Teilnahme der im Sport unterrichtenden Lehrkräfte an mindestens einem Fortbildungsangebot aus dem Bereich Sportunterricht
  • Integration von Bewegungs- und Entspannungszeiten in den Unterricht möglichst vieler Fächer
  • Entwicklung und Durchführung eines langfristigen schulinternen Projektes
  • Dokumentation aller Aktivitäten zum Thema Bewegung (vgl. http://www.schuleundgesundheit.hessen.de/themen/bewegung-wahrnehmung/material/organisation.html

      

Durch den Erwerb des Teilzertifikats „Bewegung und Wahrnehmung“ wurde als langfristiges schulinternes Projekt das motorische Radfahrtraining im 2. Schuljahr fest verankert.